Ortsbeauftragter

Der Ortsbeauftragte (OB) leitet seinen Ortsverband in eigener Verantwortung. Das heißt, er wendet das THW-Helferrechtsgesetz in dem Bereich, für den sein Ortsverband zuständig ist an. Sein vorrangiges Ziel bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben, Rechtsverordnungen und Richtlinien ist immer die Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seiner Einheiten.

Tritt der Einsatzfall ein, kann er von den Gefahrenabwehrbehörden oder anderen Bedarfsträgern vor Ort angefordert werden. In seinem Zustandsbereich ist er der organisatorische Leiter des THW-Einsatzes – kommt es aber zu einem überregionalen Einsatz, erhält der OB Einsatzaufträge vom Geschäftsführer. Bei Veranstaltungen oder sonstigen öffentlichen Ereignissen vertritt er außerdem den Ortsverband nach außen.

Im Rahmen seiner Tätigkeit ist er für folgende Bereiche verantwortlich:

Organisation:

  • Gestaltung und Überwachung des Dienstbetriebes im OV

  • Aufgabenstellung an die Einheiten sowie Einteilung der Helfer im Zusammenwirken mit den Einheitsführern

  • Beantragung der Berufung und Abberufung von Mitgliedern des OV-Stabes und der Einheitsführer gemäß den Be- und Abberufungsrichtlinien

  • Berufung und Abberufung von Unterführern und Funktionsträgern

  • Berufung der Mitglieder und Vorsitz im Ortsausschuss, Durchführung der Sitzungen

  • Bearbeitungspflicht der Verfügungen

  • Weitergabe von Informationen und Weisungen an Führungskräfte / Funktionsträger

  • Zusammenarbeit und Kontaktpflege mit anderen Organisationen, Behörden und sonstigen Stellen

Verwaltungsangelegenheiten:

  • Mitwirkung bei der Bewirtschaftung der Jahresbeträge des Ortsverbandes

  • Nachweis des Material- und Helferbestandes für den OV

  • Überwachung und Herstellung der Einsatzbereitschaft nach Dienstveranstaltungen

  • Mitwirkung bei Beschaffungen sowie bei Unterkunftsangelegenheiten

  • Erteilung von Fahraufträgen gemäß Fahrzeug-Dienstanweisung

  • Mitwirkung bei der Bearbeitung von Schadensangelegenheiten und Unfällen

Helferangelegenheiten und Öffentlichkeitsarbeit:

  • Aufnahme des Helfers

  • Weitergabe der Verpflichtungserklärung bezüglich Freistellung vom Wehrdienst an die zuständige Stelle

  • Überprüfung / Überwachung der Helferdienstbeteiligung und Pflichterfüllung

  • Einleitung des Ausschlussverfahrens wegen schuldhafter Dienstpflichtverletzung gemäß THW-Helferrechtsgesetz

  • Einleitung der Helfersprecherwahl

  • Zusammenarbeit mit dem Helfersprecher

  • Anträge für Ehrungen und Auszeichnungen

  • Jugendarbeit und Jugendförderung

  • Helferbetreuung und Kameradschaftspflege

  • Allgemeine Öffentlichkeitsarbeit des OV, Kontaktpflege mit den Medien

Einsatz und Ausbildung:

  • Erstellung und Festlegung von Alarmplänen

  • Festlegung von Dienst- und Ausbildungsplänen

  • Verantwortung für die erforderliche Ausbildung der Führungskräfte

  • Unterrichtung der örtlich zuständigen Stellen über die Einsatzmöglichkeiten des THW

  • Anordnung von Hilfeleistungen und Einsätzen

  • Organisatorischer Leiter bei THW-Einsätzen in seinem Zuständigkeitsbereich

  • Berufung des Leiters der THW-Führungsstelle auf OV-Ebene

  • Information der Geschäftsstelle bei Auslösung von Einsätzen für den OV

  • Einsatz von Einheiten bei Großschadensereignissen auf Weisung der Gst bzw. Dienststelle des LB

  • Sicherstellung und Überwachung der Einhaltung der UVV

Simon Lichtinghagen ist seit 2022 Ortsbeauftragter im THW OV Lohr.

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