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Es gibt eine amtliche Wetterwarnung für den Bereich Lohr a. Main!

Nähere Informationen finden Sie hier.

Unsere Wetterdaten stammen von www.wetter.com.

Unsere Helfer | Drucken |  E-Mail

Jeder Bürger kann - wenn bestimmte Bedingungen eingehalten werden - freiwillig und ehrenamtlich Helfer oder Helferin beim THW werden.

Nach der "Verordnung über die Mitwirkung der Helfer im Techischen Hilfswerk" wird folgende Unterscheidung vorgenommen:

Aktive Helfer


Aktiver Helfer kann werden, wer das 17. Lebensjahr vollendet hat und zum uneingeschränkten Dienst im THW bereit ist.

Reservehelfer


Reservehelfer kann werden, wer als aktiver Helfer im THW mitgewirkt hat und weiterhin für Einsätze zur Verfügung steht. Der Übergang vom aktiven Helfer zum Reservehelfer erfolgt auf Antrag. Vom Wehr- bzw. Zivildienst freigestellte Helfer müssen ihre Mindestverpflichtungszeit absolviert haben. Sie bleiben von der Wehrüberwachung freigestellt. Der Reservehelfer leistet mindestens 1/5 der Dienstzeit eines aktiven Helfers. Reservehelfer behalten ihre persönliche Ausstattung und werden entsprechend ihrer Funktion fortgebildet.

Althelfer

Althelfer kann werden, wer als aktiver Helfer oder Reservehelfer mitgewirkt hat und dem THW kameradschaftlich verbunden bleiben möchte. Der Übergang vom aktiven Helfer oder Reservehelfer zum Althelfer erfolgt auf Antrag. Althelfer unterliegen wieder der Wehrüberwachung, werden allerdings nicht mehr zum Grundwehrdienst herangezogen, wenn sie ihre Mindestverpfichtungszeit abgeleistet haben. Althelfer nehmen nicht mehr regelmäßig am Dienst teil, können aber mit ihrem Einverständnis zu Einsätzen, insbesondere auch bei Auslandseinsätzen, herangezogen werden, sofern sie körperlich geeignet sind.

Junghelfer

Jugendliche im Alter von 10 bis 18 Jahren können Junghelfer im THW-Lohr werden. Sie wirken in der Jugendgruppe mit. Nach Vollendung des 17. Lebensjahres können sie aktive Helfer im THW werden.

Probezeit

Bei aktiven Helfern gelten die ersten 6 Monate der Mitwirkung im THW als Probezeit, die ggf. aus wichtigen Gründen verlängert oder verkürzt werden kann.

Wehrpflichtige und Zivildienstleistende

Verfällt zum 1. Juli 2011.

Dienstverhältnis

Die aktiven Helfer wirken bei der Erfüllung der Aufgaben des THW mit. Dazu werden sie aus- und fortgebildet und können in besondere Funktionen berufen werden (z. B. Trupp-, Gruppen-, Zugführer, Kraftfahrer usw.)

Jeder aktive Helfer soll eine Dienstzeit von mind. 120 Stunden im Jahr leisten. Lehrgänge werden nicht auf die Dienstzeit angerechnet.

Jede Tätigkeit eines Helfers, die der Erfüllung der Aufgaben des THW dient, ist Dienst.

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Dies ist die offizielle Website des THW Ortsverbandes von Lohr a. Main. Sie haben hier die Möglichkeit sich über den Ortsverband, seine Helfer und Ausrüstung, die Jugendgruppe und die Einsätze der freiwilligen Organisation zu informieren.

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