Zu den Aufgaben des Helfersprechers gehören die folgenden Bereiche:
- Berufung und Abberufung von Führungskräften
- Entlassung eines Helfers ohne dessen Antrag
- Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Helfern untereinander oder mit dem OB auf Antrag eines der Betroffenen
- Einrichtung und Ordnung der Unterkünfte
- Dienst- und Ausbildungsplangestaltung
- Berufung und Abberufung des OB
Der Helfersprecher kann Sprechstunden in der Unterkunft abhalten. Zeitpunkt und Ort sind mit dem OB abzustimmen.