Stellvertretender Ortsbeauftragter

Der stellvertretende Ortsbeauftragter (stv. OB) führt den OV-Stab und vertritt den Ortsbeauftragten während seiner Abwesenheit. Dabei nimmt er alle seine Funktionen und Aufgaben wahr. Außerdem ist er verantwortlich für den inneren Dienst im OV sowie für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung des OV-Stabes.

Der Stellvertretende OB ist für die folgenden Bereiche zuständig:

  • Der stellvertretende Ortsbeauftragte ist dem Ortsbeauftragten gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft des OV-Stabes bzw. des LuK-Stabes verantwortlich.
  • Der stv. OB sorgt für die Ausbildung der Mitglieder des OV-Stabes entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere:
    • den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt,
    • die Ausbildung ggf. durchführt oder überwacht.
  • Der stv. OB hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft des OV-Stabes jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er zu melden.
  • Der stv. OB ist verantwortlich für die Durchführung der im OV-Stab übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:
    • die Alarmierung des LuK-Stabes OV gemäß Alarmordnung sicherstellt
    • die Einsatzbereitschaft der OV-Einheiten feststellt und meldet
    • Einheiten/Teileinheiten anforderungs- und fachgerecht entsendet
    • die Alarmierung, Nachalarmierung bzw. Ablösung von OV-Kräften sicherstellt
    • Verbindung zum Anforderer / Bedarfsträger und ggf. zu den übergeordneten THW-LuK-Stäben aufnimmt
    • entsendet die Fachberater im Auftrag des OB
    • die erforderlichen Einsatz- und Lagemeldungen in die THW-Struktur absetzt
    • die Öffentlichkeitsarbeit auf OV-Ebene initiiert
    • die OV-Logistik für die eigenen Kräfte und für ggf. beigestellte Einheiten regelt
    • u. a. m.
  • Bei Einsätzen übernimmt der stv. OB eine Stabsfunktion in dem LuK-Stab OV.
  • Der stv. OB koordiniert die Zusammenarbeit zwischen OV und Jugendgruppe, indem er insbesondere:
    • Kontakt zu Jugendbetreuer und Jugendgruppenleiter hält
    • die Wahrnehmung der THW-Interessen in der Jugendarbeit sicherstellt
    • die allgemeine Nachwuchsförderung und Ausbildung der Junghelfer unterstützt

Diese Funktion wird von Andreas Stebner übernommen.

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